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Stahlbau & Wir

Die Zeitung für Mitarbeiter und Freunde der Rheiner Stahlbau GmbH. Sie berichtet über aktuelle Projekte, Entwicklungen im Unterneh­men und Mitarbeiterthemen.

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Nachunternehmer/Lieferanten

Die erforderlichen Leistungen für Bauvorhaben kaufen wir bei hoch qualifizierten und zuverlässigen Nachunternehmern sowie Lieferanten ein. Die Flexibilität dieser Zusammenarbeit steigert Produktivität und Qualität der Bauleistungen. Die kooperative, partnerschaftliche und langfristige Zusammenarbeit mit Ihnen als Nachunternehmer und Lieferant ist das Ergebnis einer sorgfältigen Bearbeitung der Bauvorhaben.

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Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen

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Allgemeine Einkaufsbedingungen für Lieferungen und Leistungen

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Bürgschaftsformulare

Zum gegenseitigen Nutzen sind in jedem Bauvertrag Sicherheitsleistungen geregelt, damit der vertragsgerechten Erfüllung die faire und zügige Vergütung gegenüber steht. Die beigefügten Bürgschaftsformulare stellen dies für beide Seiten sicher.

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Steuerschuldnerschaft

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen.

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Freistellungsbescheinigung

Der Gesetzgeber hat die Steuerschuldnerschaft gemäß § 13b UStG betreffend der Umsatzsteuer bei Bauleistungen mit Wirkung ab dem 01.10.2014 gesetzlich neu geregelt. Im Zuge des sogenannten Kroatienanpassungsgesetzes (KroatienAnpG) wird künftig der Empfänger von Bauleistungen bzw. Gebäudereinigungsleistungen zum Schuldner der Umsatzsteuer, wenn er seinerseits nachhaltig derartige Leistungen erbringt. Rechtssicher nachgewiesen werden kann dies mittels einer Bescheinigung des Finanzamts.

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Sonstige Formulare

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