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Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen
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Der Gesetzgeber hat die Steuerschuldnerschaft gemäß § 13b UStG betreffend der Umsatzsteuer bei Bauleistungen mit Wirkung ab dem 01.10.2014 gesetzlich neu geregelt. Im Zuge des sogenannten Kroatienanpassungsgesetzes (KroatienAnpG) wird künftig der Empfänger von Bauleistungen bzw. Gebäudereinigungsleistungen zum Schuldner der Umsatzsteuer, wenn er seinerseits nachhaltig derartige Leistungen erbringt. Rechtssicher nachgewiesen werden kann dies mittels einer Bescheinigung des Finanzamts.
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Zum gegenseitigen Nutzen sind in jedem Bauvertrag Sicherheitsleistungen geregelt, damit der vertragsgerechten Erfüllung die faire und zügige Vergütung gegenüber steht. Die beigefügten Bürgschaftsformulare stellen dies für beide Seiten sicher.
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Die erforderlichen Leistungen für Bauvorhaben kaufen wir bei hoch qualifizierten und zuverlässigen Nachunternehmern sowie Lieferanten ein. Die Flexibilität dieser Zusammenarbeit steigert Produktivität und Qualität der Bauleistungen. Die kooperative, partnerschaftliche und langfristige Zusammenarbeit mit Ihnen als Nachunternehmer und Lieferant ist das Ergebnis einer sorgfältigen Bearbeitung der Bauvorhaben.
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